top of page

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
 
1. Allgemeines
 
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung der Einrichtungen und der Leistungen der CAP.future GmbH (in weiterer Folge GRAND GARAGE genannt) durch die registrierten Kunden (nachfolgend „Mitglieder“) sowie deren Arbeitnehmer *innen. Mitglieder sind jene Unternehmer *innen, die aufgrund eines mit der GRAND GARAGE abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Nutzung der Einrichtungen und Inanspruchnahme der Leistungen der GRAND GARAGE berechtigt sind.
2. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
 
Die GRAND GARAGE stellt den Mitgliedern sowie deren von Punkt 4. der AGB umfassten Arbeitnehmer *innen während der Öffnungszeiten nach einer Einschulung in die sichere Nutzung der Räumlichkeiten, der Geräte und der Maschinen diese Räumlichkeiten inkl. verschiedener Geräte und handwerklicher Maschinen zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung. Es obliegt den Mitgliedern selbst zu beurteilen, ob die berechtigten Personen in grundsätzlich geeigneter physischer und psychischer Verfassung sind, um das Angebot der GRAND GARAGE zu nutzen. Eine diesbezügliche Überprüfung findet durch die GRAND GARAGE nicht statt. Die GRAND GARAGE gewährt den Zugang zu Räumlichkeiten, Maschinen und sonstigen Einrichtungen, jedoch ausschließlich nach Absolvierung einer Einweisung in die sichere Nutzung und nur wenn sich die berechtigte Person mit ihrer Mitgliedskarte ausweist.
3. Registrierung und Vertragsschluss zur Mitgliedschaft
 
Die Angebote der GRAND GARAGE sind unverbindlich, die GRAND GARAGE ist nicht verpflichtet Mitglieder zu akzeptieren, sondern kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Mitgliedsvertrag kommt erst zu Stande, wenn die GRAND GARAGE eine Registrierungsbestätigung an die vom Mitglied hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet hat. Nach erfolgter Registrierung erhält das Mitglied die Zutrittskarte (siehe Punkt 4.) zur GRAND GARAGE, die in weiterer Folge bei jedem Zutritt vorzuweisen ist.
Für bestimmte Schulungen und Workshops, die über den Rahmen der Mitgliedschaft hinausgehen, werden mit dem Mitglied gesonderte Bedingungen vereinbart. Jedes Mitglied darf sich nur einmal registrieren und nur ein Mitgliederprofil anlegen. Das Mitglied versichert, dass:
  • Alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und im Fall von juristischen Personen eine konkrete natürliche Person als Ansprechperson benannt wird.
  • Es noch nicht Mitglied der GRAND GARAGE ist, bzw. eine früher bestehende Registrierung nicht durch die GRAND GARAGE gelöscht wurde.
  • Eine Übertragung der Mitgliedschaft und der damit verbundenen Nutzungsrechte auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen nicht erfolgt.
  • Es Änderungen persönlicher Daten (insbesondere der E-Mail-Adresse, Anschrift) unverzüglich bekanntgeben wird. Alle Schäden und Mehraufwendungen auf Grund falscher oder verspäteter Angaben gehen zu Lasten des Mitgliedes.
4. Berechtigte Personen
Berechtigte Personen sind jene Personen, die im Rahmen dieses Mitgliedschaftsverhältnisses zur Nutzung der Einrichtungen und Inanspruchnahme der Leistungen der GRAND GARAGE befugt sind. Handelt es sich bei einem Mitglied um eine/n Einzelunternehmerin, ist dieser/diese selbst berechtigte Person. Ergänzend kann der/die Einzelunternehmerin – je nach individueller Vereinbarung – eine Liste von Arbeitnehmerninnen bekanntgeben, die von der Mitgliedschaft umfasst sein sollen und daher ebenfalls als berechtigte Personen anzusehen sind. Handelt es sich bei dem Mitglied um eine juristische Person (GmbH, AG, …), hat dieses bei der Registrierung eine natürliche Person als Ansprechperson bekanntzugeben. Zusätzlich hat das Mitglied eine Liste der Arbeitnehmerinnen bekanntzugeben, die von der Mitgliedschaft umfasst sein sollen und daher als berechtigte Personen anzusehen sind. Die Liste der berechtigten Personen hat diese namentlich zu nennen. Weiters sind Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten der berechtigten Personen bekanntzugeben. Jede der berechtigten Personen erhält eine eigene Membercard (siehe dazu Punkt 5.). Die Nutzung der Räumlichkeiten und Leistungen der GRAND GARAGE steht ausschließlich den auf der Liste genannten berechtigten Personen zu. Andere Personen dürfen sich auf dem Gelände der GRAND GARAGE ohne explizite schriftliche Zustimmung nicht aufhalten. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass alle berechtigte Personen die vorliegenden AGB kennen und einhalten. Die berechtigten Personen müssen zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten als berechtigte Personen benannt werden. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten als berechtigte Personen benannt werden und dürfen bestimmte gekennzeichnete Bereiche der GRAND GARAGE nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten.
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht als berechtigte Personen benannt werden und dürfen die GRAND GARAGE nur ausnahmsweise im Rahmen von bestimmten Workshops in Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Etwaige Altersbeschränkungen und/oder Begleitpflichten durch Erziehungsberechtigte bei bestimmten Kursen sind in den jeweiligen Kursinformationen enthalten.
5. Membercard
Unmittelbar nach der Registrierung auf der Website kann das Mitglied seine Membercard/s in der GRAND GARAGE abholen. Jede Membercard wird mit dem Namen, der Mitgliedsnummer und einem Foto der jeweiligen berechtigten Person bedruckt. Das Foto wird bei der Abholung des Mitgliedsausweises in der GRAND GARAGE erstellt. Jede berechtigte Person hat die Membercard sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt zu verwahren. Jeder Verlust der Mitgliedskarte oder ihre Beschädigung ist umgehend der GRAND GARAGE zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Membercard unverzüglich gesperrt. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Membercard wird für die Neuausstellung ein Unkostenbeitrag von EUR 25.- (netto) in Rechnung gestellt. Der Zugang zu den Räumlichkeiten der GRAND GARAGE ist nur mit der Membercard möglich. Die Membercard ist nur für den persönlichen Gebrauch der berechtigten Person gedacht. Sie ist nicht übertragbar und darf daher nicht an Dritte überlassen werden. Erfolgt trotzdem eine Weitergabe der Membercard an Dritte, so haftet das Mitglied gegenüber der GRAND GARAGE für durch den Missbrauch verursachte Schäden. Das Mitglied ist verpflichtet, die GRAND GARAGE sofort zu informieren, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten hat oder den Mitgliederzugang missbraucht.
6. Hausordnung
Die aushängende Hausordnung ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen und vom Mitglied immer zu beachten und einzuhalten. Die Hausordnung kann auf der website www.grandgarage.eu abgerufen werden.
7. Leistungen der GRAND GARAGE
Die GRAND GARAGE behält sich Änderungen der Nutzungsmöglichkeiten und Leistungen vor. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft und nach einer allgemeinen Sicherheitseinweisung sind das Mitglied und dessen berechtigte Arbeitnehmerinnen grundsätzlich entsprechend der gewählten Nutzungsvariante berechtigt, die Räumlichkeiten und die dort vorhandenen Geräte im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit während der Öffnungszeiten eigenverantwortlich zu nutzen. Die Nutzungsberechtigung setzt eine erfolgreiche Absolvierung der ASU (Allgemeine Sicherheitsunterweisung) und MSU (Maschinensicherheitsunterweisungen) voraus. Die jeweiligen einweisenden Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE entscheiden über das Bestehen des Kurses und damit über die Freischaltung der berechtigten Person für die eigenverantwortliche Nutzung der jeweiligen Geräte und Maschinen. Den diesbezüglichen Anweisungen der Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE ist zwingend Folge zu leisten. Diese Maßnahme ist für den Schutz der Mitglieder unerlässlich. Im Rahmen der Sicherheitseinweisungen werden den berechtigten Personen auch schriftliche Anleitungen und Einweisungsunterlagen ausgehändigt. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass diese von allen berechtigten Personen sorgfältig studiert und alle Anweisungen stets eingehalten werden. Die Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE sind dazu berechtigt, jederzeit die berechtigten Personen auf deren Eignung zur Benutzung von bestimmten Geräten zu überprüfen und diesen bei Fehlen der entsprechenden Eignung die Nutzung zu untersagen. Der Zutritt zur GRAND GARAGE ist nur berechtigten Personen mit Membercard gestattet. Die GRAND GARAGE führt entsprechende Zugangskontrollen im Eingangsbereich durch, um sicherzustellen, dass sich keine unbefugten Personen am Gelände und in den Räumlichkeiten aufhalten.
8. Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder und deren berechtigte Arbeitnehmerinnen sind verpflichtet, die Hausordnung, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch Mitarbeiter innen der GRAND GARAGE und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen. Das Mitglied verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die berechtigten Arbeitnehmerinnen nur die Geräte und Maschinen verwenden, für die sie nach einer entsprechenden Einweisung zugelassen wurden. Das Mitglied leistet Gewähr dafür, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Arbeitnehmerschutzvorschriften hinsichtlich aller berechtigten Personen eingehalten werden und hält die GRAND GARAGE bei Nichteinhaltung schad- und klaglos. Die berechtigten Personen sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. Sobald ein möglicher Mangel, Schaden, Verschleiß oder ein Sicherheitsrisiko bei einem Gerät oder einer Maschine festgestellt wird, hat die Nutzung sofort eingestellt zu werden und sind die Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE zu informieren. Alle Mitglieder und deren berechtigte Arbeitnehmerinnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb gewährleistet wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Unmittelbar nach der Nutzung sind die Geräte oder Maschinen wieder an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zu bringen, damit sie den anderen Mitgliedern wieder zur Verfügung stehen. Das anwesende Personal der GRAND GARAGE ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, die zur Aufrechterhaltung des geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit und Einhaltung der Hausordnung erforderlich sind. Diese Anweisungen von Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE sind immer zu befolgen. Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten ist nicht erlaubt. Der:die Betreiber:in behält sich das Hausrecht vor und ist jederzeit berechtigt, ein Mitglied oder eine berechtigte Person, die den geordneten Betrieb stört oder gefährdet, aus den Räumlichkeiten zu verweisen und die Mitgliedschaft bzw. Berechtigung aus wichtigem Grund zu beenden. Die Mitgliedschaft begründet kein Ausbildungsverhältnis und kein (freies) Dienstverhältnis. Nach Absolvierung der ASU und MSU verwendet das Mitglied (und dessen berechtigte Arbeitnehmerinnen) die Geräte eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Die Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE stehen in dieser Phase nur noch im Bedarfsfall zur Unterstützung zur Verfügung. Das Mitglied und dessen berechtigte Arbeitnehmer*innen sind hinsichtlich der Zeit der Benutzung der GRAND GARAGE an deren Öffnungszeiten gebunden, im Übrigen jedoch völlig frei. Insbesondere besteht zu keinem Zeitpunkt eine Pflicht zur Anwesenheit in der GRAND GARAGE oder zur Durchführung irgendwelcher bestimmter Tätigkeiten.
9. Vertragsdurchführung & unzulässige Nutzung
Das Mitglied ist im Rahmen seiner Mitgliedschaft grundsätzlich nicht berechtigt, eigenes Material und technische Peripherie mitzubringen und zu verwenden. Das Mitbringen und Verwenden von eigenem Material und technischer Peripherie ist nur ausnahmsweise nach Abstimmung mit der GRAND GARAGE auf eigene Gefahr und Haftung des Mitglieds möglich. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es in Ausnahmefällen bei Veranstaltungen zu Störungen der Geschäftsbedingungen kommen kann. Die Veranstaltungen werden dem Mitglied zuvor in einer angemessenen Frist angekündigt. Veränderungen jeder Art an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Um- und Einbauten, Installationen und Beleuchtungsanlagen sind nicht gestattet, es sei denn die GRAND GARAGE gibt im Einzelfall ihre ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu. Die Einrichtungen der GRAND GARAGE dürfen nicht für illegale Zwecke, insbesondere für Schwarzarbeit, genutzt werden. Zuwiderhandeln wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht, und führt zu lebenslanger Sperre. Das Herstellen von Prototypen und Kleinserien ist hingegen erlaubt und gewünscht. Die privaten Mitgliedschaften laut Website dürfen nur von Privatpersonen für private Projekte genutzt werden. Für die gewerbliche Nutzung stehen eigene Mitgliedspakete (z.B. STARTER GARAGE für Startups) zur Verfügung.
10. Abmeldung, Kündigung und Vertragsbeendigung
Mitgliedschaften mit einer festen Laufzeit enden automatisch mit Zeitablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Mitgliedschaften ohne feste Vertragslaufzeiten können nach der Mindestlaufzeit von 6 Monaten von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung hat per E-Mail an die Adresse office@grandgarage.eu zu erfolgen. Eine Erstattung etwaiger Guthaben oder deren Übertragung ist nicht möglich. Die GRAND GARAGE kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung vorzeitig beenden, wenn ein wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung vorliegt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, die berechtigen Personen Membercards unerlaubt weitergeben, die vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt werden oder ungeachtet einer Abmahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen wird oder Anweisungen von Mitarbeitern*innen der GRAND GARAGE nicht Folge geleistet wird. Mit der erfolgreichen Abmeldung und/oder Kündigung eines Mitglieds werden der Zugang und sämtliche personenbezogene Daten gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsabwicklung benötigt werden. Daten, die keine persönliche Identifizierung ermöglichen, kann der:die Betreiber:in weiterhin speichern, verarbeiten und nutzen, auch wenn sie von dem Mitglied eingegeben, veranlasst oder erstellt wurden (z.B. in statistischen Auswertungen und Vergleichen). Das Mitglied ist verpflichtet, nach Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich alle ausgestellten Membercards an die GRAND GARAGE zurückzustellen.
11. Zahlungsbedingungen
Wird ein einmaliger Betrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Mitgliedsvertrages zur Zahlung fällig. Werden monatliche Beträge vereinbart, werden diese Beträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto der GRAND GARAGE (Allgemeine Sparkasse Oberösterreich IBAN: AT20 2032 0321 0041 9055 BIC: ASPKAT2LXXX) oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
12. Haftung und Haftungsausschluss
Das Mitglied ist für die Auswahl, Nutzung und die Eignung sowie das Ergebnis der verwendeten Geräte und Maschinen durch die berechtigten Arbeitnehmerinnen für deren Zwecke und Fähigkeiten ausschließlich selbst verantwortlich. Alle berechtigten Personen sind verpflichtet, die Sicherheits- und Nutzungshinweise der Hersteller von Geräten und Maschinen zu lesen und zu befolgen sowie bei jeglichem Zweifel oder Unklarheit an der korrekten Benutzung die Nutzung sofort einzustellen und sich an qualifizierte Mitarbeiterinnen der GRAND GARAGE zu wenden. Die GRAND GARAGE haftet nur für Schäden, die von ihr zurechenbaren Personen oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Für die von berechtigten Personen schuldhaft beigefügten Schäden an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Geräten und Maschinen, haften die Mitglieder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Sachen und für Verlust und Beschädigung bei der Lagerung von Sachen, die die berechtigten Personen in die Räumlichkeiten und den Workspace eingebracht haben, wird keine Haftung übernommen. Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die GRAND GARAGE ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern, sofern keine Hauptleistungspflichten des Mitgliedsvertrags betroffen sind. Die GRAND GARAGE wird das Mitglied rechtzeitig über die Änderung unterrichten. Die Änderung gilt als vom Mitglied genehmigt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungen widerspricht. Im Falle des Widerspruchs gilt der Vertrag als gekündigt. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Festgehalten wird, dass das Mitglied Unternehmer im Sinne des Unternehmergesetzbuches ist und diesen Vertrag in der Eigenschaft als Unternehmer abschließt. Der Gerichtsstand ist Linz.
bottom of page